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Sicherheit + Verantwortung

Ein gutes Gefühl für Bauherren und Gebäudeeigentümer.

Nach der aktuellen gesetzlichen Lage müssen alle Dächer, die zweimal im Jahr oder öfter begangen werden müssen, mit stationären Absturzsicherungsmaßnahmen ausgestattet werden. Zuständig dafür ist der Bauherr bzw. der Eigentümer des Gebäudes bereits beim Bau, spätestens aber beim Umbau.

Wir unterstützen Sie als Komplettanbieter für alles rund ums Dach gerne bei der Planung und Umsetzung der idealen Absturzsicherungslösung für Ihr Objekt und sind Ihr verlässlicher Partner für Wartung und Service.

Arten von Absturzsicherungssystemen:

Geländersystem

Ein mit einem Sicherheitsgeländer geschütztes Dach kann von jeder Person gefahrlos betreten werden. Es bietet selbst Personen einen sicheren und zuverlässigen Schutz, die nicht im Umgang mit Schutzausrüstungen oder Anseilschutz geschult sind, und kann schnell und kostenschonend montiert werden. Das Dach muss bei der Montage nicht durchbohrt werden und wird auflastgehalten.

ÖNORM
EN 13374
Klasse A
ÖNORM
EN 14122-3
ÖNORM
EN 14094-2
Ausstattungs-
klasse 3

Seilsystem

Bei einem Seilsystem werden Edelstahlseile zwischen einzelnen Anschlagpunkten gespannt, auf denen man sich mit einem Seilgleiter sichern kann. Um ein Umhängen an Eckpunkten oder Zwischenstützen zu vermeiden kann das Seilsystem mit überfahrbaren Elementen ausgeführt werden. Das Seilsystem ist nur für den professionellen Einsatz für geschulte Personen geeignet und ist die ideale Sicherungslösung für die Durchführung von Wartungsarbeiten.

ÖNORM
B 3417
Ausstattungs-
klasse 2

Durchsturzsicherungen für Oberlichtsysteme

Oberlichtsysteme wie Lichtbänder, Lichtkuppeln oder Kunststoffplatten sich genauso wie Elemente von RWA- und NRWG-Geräten nicht-begehbare Dachelemente. Diese müssen für die Durchführung Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten besonders gegen Durchsturz gesichert werden. Das Mittel der Wahl sind entsprechende Gitter, die in der lichten Öffnung montiert werden.

Unsere Profis kümmern sich darum, die richtige Durchsturzsicherung für jeden Kundenbedarf umzusetzen und für maximale Sicherheit laufend instand zu halten.

FAQ Absturzsicherungssysteme

Für welche Wartungsarbeiten brauche ich am Gebäude ein Absturzsicherungssystem?

Laut Gesetzgeber gilt jede handwerkliche Handlung als Baustelle und jede Baustelle ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitssicherheit zu sichern: Im Fall von Dächern mit entsprechenden Absturzsicherungen. Das gilt sowohl für Bau- und Umbauarbeiten als auch für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, wie beispielsweise von Photovoltaikanlagen, Lüftungsanlagen und Klimatechnik aber auch für Schneeräumungsarbeiten und für die Reinigung von Regenrinnen und Kaminen.

Betreffen mich Absturzsicherungssysteme auch als Einfamilienhausbesitzer oder gilt diese Regelung nur für die Sicherung von Dächern gewerblicher Gebäude?

Egal ob Privatperson oder Unternehmer, sobald Sie der Bauherr bzw. der Besitzer eines Gebäudes sind, müssen Sie laut Arbeitnehmerschutz- und Bauschutzverordnung von Gesetzes wegen eine Absturzsicherung anbringen. Wir beraten und unterstützen Sie sehr gerne bei der Planung und Ausführung des idealen Absturzsicherungssystems für Ihren Bedarf.

Auf welchem Untergrund können Absturzsicherungs­systeme montiert werden?

Fast jeder Montageuntergrund erfordert eine spezielle Befestigungstechnik: Unsere Anschlagpunkte (Sekuranten) werden beispielsweise im Beton verankert oder eingedübelt, durch Stahl oder Holz gekontert, durchdringungsfrei auf Metallfalzprofile geklemmt, auf Bitumen/Folie verschweißt und vieles mehr. Egal was Sie benötigen: Wir bieten Ihnen für die unterschiedlichsten Baustoffe die passende Anschlageinrichtung.

Welche Arten von Oberlichtsystemen gibt es?

Bei Oberlichtsystemen bzw. nicht begehbaren Dachelementen unterscheidet man zwischen Kunststoffplatten, Lichtkuppeln, Lichtbändern, RWA- und NRWG-Geräten. Diese können beim Betreten durchbrechen und müssen daher mit geeigneten Durchsturzsicherungen wie festen Gittern oder Netzen gesichert werden.

Welche Sicherheitsvorgaben gelten für Durchsturzsicherungen für Oberlichtsysteme?

Durchsturzsicherungen bis Ausstattungsklasse 2 müssen mindestens der ÖNORM EN 1873 (Tabelle 7 bzw. GS BAU 18) mit einer Mindestfestigkeit von SB 300, unter Berücksichtigung der Alterung über die vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer, entsprechen. Die lichten Öffnungen von Gittern oder Netzen dürfen dabei die Größe von 100 cm2 nicht überschreiten.

Welche Steuerungen gibt es bei RWA?

Bei Rauch-Wärme-Abzügen (RWA) unterscheidet man zwischen pneumatischer und elektrischer Steuerung.